Alkohol am Steuer gehört zu den Hauptunfallursachen!
Im Februar 2007 hat der Gesetzgeber ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen. Ziel dieser Maßnahme, die wahrscheinlich ab 2008 in Kraft tritt, ist es die Zahl von Unfällen, Verkehrstoten sowie -Verletzten zu verringern. Denn derzeit sind Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahren für jeden dritten Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verantwortlich. Das neue Gesetz sieht vor, dass Fahranfänger, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, in den ersten beiden Führerscheinjahren keinen Alkohol kurz vor bzw. während der Fahrt konsumieren dürfen. Ausnahme soll eine Geringfügigkeitsgrenze bilden, die die Einnahme von Medikamten wie z. B. Hustensaft sowie alkoholhaltiger Lebensmittel regelt. Verstöße sollen mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und 2 Punkten in Flensburg geahndet werden, ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.
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