Rund 70% der gesamten Transportleistung wird derzeit über den Straßenverkehr abgewickelt. Knapp vier Milliarden Tonnen Güter werden inzwischen auf deutschen Straßen - überwiegend durch LKWs - befördert. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Lastkraftwagen, diese können unterschieden werden in Lastkraftwagen mit bzw. ohne Anhänger sowie in Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger, -auflieger, Trailer sowie Sonderfahrzeuge.

Haftpflichtversicherung

Die LKW-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Diese Versicherung berechnet sich nach Nutzlast sowie Fahrzeugleistung in Kilowatt (kW). Weiterhin ist der Verwendungszweck des Fahrzeuges entscheidend, so ist z. B. für die Beitragsberechnung ausschlaggebend, ob der LKW hauptsächlich im Nah- bzw. Fernverkehr, für gewerblichen Güterverkehr oder als Gefahrguttransporter oder ausschließlich im Werkverkehr eingesetzt wird. Grundsätzlich gelten hier die Beiträge der Tarifgruppe N, die für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger außer PKW gilt.

Weiterhin kann auf Wunsch zusätzlich eine Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung für Lastkraftwagen abgeschlossen werden. Diese Verträge gibt es mit bzw. ohne Selbstbeteiligung.

Transportversicherung

Bei der Vielzahl der täglich transportierten Waren können schnell horrende Schäden durch unsachgemäße Verpackung oder unzureichende Ladungssicherung sowie durch Abhandenkommen der Güter entstehen. Die Transportversicherung leistet bei Beschädigung oder Zerstörung der Ladung. Diese Versicherung sichert umfassend die Waren für Transporte aller Art ab und reguliert zügig den entstandenen Schaden.

Flottenversicherung

Die Flottenversicherung empfiehlt sich für Unternehmen die einen großen Fuhrpark besitzen. Diese Versicherung deckt von PKWs über LKWs bis hin zu Zugmaschinen und Anhängern sowie Gapelstaplern alles ab und berücksichtigt einfach und schnell auch Ab- und Zugänge von Kraftfahrzeugen. Die Flottenversicherung ist die optimale und flexible Lösung für Unternehmen.

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