Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung wird von einem Versicherungsunternehmen, was Gewinn erzielend und privatrechtlich organisierend ist, abgesichert. Auch steht der Begriff "Private Krankenversicherung" für die Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, welche diese Krankenversicherung anbieten. Es können sich Personen privat versichern, bei denen keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Es gibt zahlreiche und verschiedene Krankenversicherungsarten. Zum einen gibt es die Vollversicherung, diese sichert die gesamten Krankheitskosten ab. Im Gegensatz zu der Vollversicherung übernimmt die Teilversicherung nur einen Teil der entstehenden Krankheitskosten, z.B. bei Beamten. Eine weitere Versicherungsart ist die Zusatzversicherung. Bei dieser Versicherungsart werden zusätzliche Risiken abgesichert, wie beispielsweise die Auslandskrankenversicherung und Krankentagegeld. Des Weiteren machen die privaten Krankenversicherungen den Vertragsabschluss von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf und Einkommen der zu versichernden Leistung abhängig. Ein Leistungsausschluss und Risikozuschlag wird bei einer bereits bestehenden Erkrankung und bestimmter Krankheitsrisiken erhoben. Diese Versicherung erhebt einkommensunabhängige Versicherungsprämien und der Anfangsbeitrag erfolgt beispielsweise nach dem Geschlecht, tarifliche Leistungen und Berufsgruppe. Von Frauen sind die Tarife wesentlich höher aufgrund der längeren Lebenserwartung. Je mehr höhere Leistungen, zum Beispiel Behandlungen von einem Chefarzt, erhoben werden, somit erhöht sich der Beitrag. Bei den Berufsgruppen richtet es sich nach dem Beruf, den der Versicherte ausübt. Gehört der Versicherte zum öffentlichen Dienst, bekommt er Vergünstigungen. Für andere Berufe gibt es Risikozuschläge, diese sind prozentuale Aufschläge auf den normalen Beitrag. Die Risikozuschläge können nach einer Prüfung reduziert werden, dies richtet sich jedoch nach den Gesundheitszustand des Versicherten. Außerdem kann sich die private Krankenversicherung auf Leistungsausschlüsse berufen, wenn die Behandlungskosten für eine Diagnose einer bestehenden Vorerkrankung erhoben werden. Jedoch werden Familienangehörige nicht beitragsfrei mitversichert, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit wird für jedes Familienmitglied ein separater Beitrag fällig.