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Campingwagenversicherung | zurück zum KFZ Lexikon
- Mit Hilfe dieser Versicherung können
- Wohnwagen oder Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teilen und der fest eingebauten Sonderausstattung und fest, allseitig geschlossene Vorbauten
- sowie nur in Kombination mit einem o. g. Wohnwagen oder Mobilheims:
- Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer, Sonnenkollektoren und offene Vorbauten
- Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen
- sonstiges bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs, z. B. Campingmöbel, Küchenausrüstung, Schlafsäcke, Bekleidung etc.
- gegen folgende Risiken und Gefahren versichert werden:
- Brand und Explosion
- Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
- Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims
- mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder überschwemmung
- Leitungswasserschäden (gegen Beitragszuschlag mitversicherbar)
- Weiterhin leistet diese Versicherung auch bei Bruchschäden an der Außenverglasung.
- Der Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Europas, wenn sich der versicherte Wohnwagen bzw. das versicherte Mobilheim
- auf einem offiziellen, dauernd der Benutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz befindet
- im Winterlager in einem verschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäunten oder durch sonstige Hindernisse begrenzten Gelände befindet
- Weiterhin ist der Wagen auf dem Weg zum Winterlager bzw. zum ständig genutzten Campingplatz versichert.