Lexikon H

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Autofahrer Pflicht, diese Versicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden für die der Eigentümer, Halter oder Fahrer eines Fahrzeugs verantwortlich ist.

Haftungshöchstgrenzen
Generell gilt, wer einen Unfall verschuldet, haftet unbegrenzt. Für unverschuldete Unfälle gibt es folgende Haftungshöchstgrenzen:

Personenschaden eines Verletzten: Kapitalhöchstbetrag 600.000 Euro
Maximale Jahresrente 36.000 Euro
Personenschaden aller Verletzten:Kapitalhöchstbetrag 3 Millionen Euro
Maximale Jahresrente 180.000 Euro
Sachschäden:300.000 Euro

Für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße gilt:

Personenschäden6 Millionen Euro
Sachschäden6 Millionen Euro

Halter
Der Halter des Fahrzeugs ist die im KFZ-Schein eingetragene Person bzw. Firma.

Herstellerschlüssel
Das Versicherungsunternehmen benötigt zur Einstufung in die KfZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung den Herstellerschlüssel, kurz HSN genannt. Diese vierstellige Nummer finden Sie im KFZ-Schein in der obersten Zeile im Kästchen Schlüsselnummer unter "zu 2".

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