Lexikon H
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Autofahrer Pflicht, diese
Versicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
für die der Eigentümer, Halter oder Fahrer eines Fahrzeugs verantwortlich ist.
Haftungshöchstgrenzen
| Generell gilt, wer einen Unfall verschuldet, haftet unbegrenzt.
Für unverschuldete Unfälle gibt es folgende Haftungshöchstgrenzen: |
|
| Personenschaden eines Verletzten: | Kapitalhöchstbetrag 600.000 Euro Maximale Jahresrente 36.000 Euro |
| Personenschaden aller Verletzten: | Kapitalhöchstbetrag 3 Millionen Euro Maximale Jahresrente 180.000 Euro |
| Sachschäden: | 300.000 Euro |
Für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße gilt: | |
| Personenschäden | 6 Millionen Euro |
| Sachschäden | 6 Millionen Euro |
Halter
Der Halter des Fahrzeugs ist die im KFZ-Schein eingetragene Person bzw. Firma.
Herstellerschlüssel
Das Versicherungsunternehmen benötigt zur Einstufung in die KfZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung den Herstellerschlüssel, kurz HSN genannt. Diese vierstellige Nummer finden Sie im KFZ-Schein in der obersten Zeile im Kästchen Schlüsselnummer unter "zu 2".
zurück zum KFZ Lexikon