Lexikon K
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Versicherung kann höchstens für die Dauer eines Jahr abgeschlossen werden.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn sie nicht rechzeitig gekündigt wird.
Kleinkrafträder
Als Kleinkrafträder gelten Krafträder mit weniger als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.
Kraftfahrzeug
Ein Kraftfahrzeug ist jedes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird,
ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Anhänger sind keine Kraftfahrzeuge.
Kündigungsrecht KFZ-Versicherung
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 30. November Stichtag für Kündigungen.
Der Versicherte hat aber jederzeit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Der Versicherte muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Beitragsrechnung bei seinem alten Versicherer kündigen.
Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt seit 1998 das rote Kennzeichen für Privatpersonen
und ist einmalig für die Dauer von 5 Tagen für Probe-, Prüfungs- und überführungsfahrten gültig.
Die Dauer ist rechts auf dem Kennzeichen vermerkt.
Lexikon L
Leasing
Der Leasingnehmer muss eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abschließen.
Die Vollkaskoversicherung ist eine sogenannte "Versicherung für fremde Rechnung",
d.h. der Versicherer erteilt dem Leasinggeber einen Sicherungsschein, welcher diesen in die Lage versetzt,
die Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen und Zahlungen zu verlangen.
zurück zum KFZ Lexikon